Gebühren & Honorare
Erstberatung im Erbrecht
Für eine erste anwaltliche Einschätzung im Erbrecht fällt eine Erstberatungsgebühr von 150 Euro zzgl. Umsatzsteuer an. In diesem Gespräch erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihrer Situation sowie eine erste Handlungsempfehlung.
Anrechnung bei Beauftragung
Wenn Sie mich nach der Erstberatung mit der weiteren Vertretung oder Gestaltung beauftragen, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die weiteren Kosten angerechnet.
Abrechnung nach RVG oder Honorarvereinbarung
Die weiteren Kosten richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – auf Wunsch – nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Wir besprechen transparent im Einzelfall, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich ist.


